AGB
1. Zahlungsweise
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Der Mieter hat bei Zahlung via Überweisung (Offline Zahlung) innerhalb von 5 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von EUR 30% zu zahlen. Der Restbetrag ist fällig 7 Tage vor Anreise per Überweisung. Gerät der Mieter mit der Anzahlung mehr als 1 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei Zahlung via Kreditkarte erfolgt die 100% Zahlung bei Buchung. Der Vermieter ist berechtigt,eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß unsere Stornobedingungen dieses Vertrages.
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2. Stornierung
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Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB.
Bei vorzeitiger Abreise, spätere Ankunft oder Rücktritt von der Reise (Stornierung Ihres Aufenthaltes durch schriftliche Erklärung) fallen folgende Stornogebühren (Falls nicht anderes bei Buchung Vereinbart) an:
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Bis zu 7 Tage vor der Anreise -> kostenfrei.
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Unter 7 Tage vor der Anreise -> 100% des Gesamtpreises.
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Umbuchungen können NICHT erstattet werden. Bearbeitungskosten -> 50€. Umbuchungen sind bis 14Tage vor Anreise möglich, unter 14Tage vor Anreise sind KEINE Umbuchungen möglich.
Stornierungen müssen bis 12 Uhr mittags CET (Zentraleuropäischer Zeit) des jeweiligen Tagesdurchgeführt werden. Erfolgt KEINE vorherige schriftliche Stornierung innerhalb dieser Frist, müssen wir leider den kompletten Betrag in Rechnung stellen.
Für den Fall, dass nach Vornahme Ihrer Buchung strengere behördliche Auflagen im Hinblick auf den gebuchten Aufenthaltszeitraum eingeführt werden sollten oder aus wichtigen, unumgänglichen Gründen ( z.B. Doppelbuchung) kann es zur Kündigung Ihrer Buchung kommen. Wir werden uns in diesem Fall unverzüglich bei Ihnen melden.
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3. Haftung
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Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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4. Schlüssel
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Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben: Haustür-/Wohnungsschlüssel. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung und wird nicht an Fremde weitergegeben. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet mit 100€ inkl. MwSt. je Schlüssel.
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5. Sorgfaltspflichten
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Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Es ist NUR den bei uns angemeldeten Gästen erlaubt, sich in der Ferienwohnung aufzuhalten. Besucher ist dies zu jeder Tages- uns Nachtzeit verboten. Bei Zuwiderhandlung sind wir verpflichtet die zur Verfügungstellung die Mietwohnung ohne die Rückzahlung bereits gezahlte Beträge zu beenden.
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6. Hausrecht
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Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
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7. Schriftform
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages ( Agb´s) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
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8. Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll einen gemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages( Agb´s) gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
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9. Rechtswahl
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Es findet deutsches Recht Anwendung
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10. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
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10.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzuganges mittels WLAN.
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Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN- Zuganges zu dem Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit. Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betreib von WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn den Anschluss rechts missbräuchlich genutzt wird oder würde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Diente über das WLAN zu sperren ( z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten ) .
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10.2. Zugangsdaten
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Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten ( Login und Passwort ) dürfen in keinem Fall an Dritten weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und Vollständigen Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscode zu ändern.
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10.3.Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zur Internet ermöglicht, Virenschutz und Ferewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, das die Gefahr besteht, dass Schadsoftware ( z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc. ) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei den Schaden wurden vom Vermieter und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
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10.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
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Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und Getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
. Das WLAN werden zum Abruf noch zur Verbreitung von Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten Nutzer;
. Kein urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen;
. Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
. Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
. Das WLAN nicht zur Versendung von massen-Nachrichten (Spam) und / oder
anderen Formen unzulässigen Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sind auch auf für mit den Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Auswanderungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjekts auf diesen Umstand hin.